Wichtig: Gemäß § 6 StBerG Nr. 3 und 4 erbringen wir keine Steuer- oder Rechtsberatung

Lohn & Personal – Grundlagen für Unternehmer und Einsteiger

Lohn & Personal – Grundlagen für Unternehmer und Einsteiger

Sobald ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, kommen zusätzliche Pflichten und Verantwortungen hinzu. Lohn- und Personalmanagement ist nicht nur organisatorisch wichtig, sondern auch rechtlich stark geregelt. Wer hier von Anfang an strukturiert arbeitet, spart Zeit, Geld und Nerven.

Hinweis: Dieser Beitrag dient nur allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte sind ausschließlich Steuerberater, Rechtsanwälte oder Lohnbüros zuständig.


1. Personal einstellen – was ist zu beachten?

Bevor ein Mitarbeiter startet, müssen einige Punkte geklärt werden:

  • Arbeitsvertrag (Form, Inhalt, Dauer)
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • ggf. Mindestlohn oder Tarifvertrag prüfen

Ein sauberer Start verhindert spätere Probleme.


2. Lohnabrechnung – monatliche Pflicht

Jeden Monat muss eine korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung erstellt werden. Sie enthält u. a.:

  • Bruttolohn oder Gehalt
  • Lohnsteuer & Solidaritätszuschlag
  • Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Krankenversicherung, etc.)
  • Nettolohn

Anschließend müssen Steuern und Beiträge fristgerecht abgeführt werden.


3. Meldepflichten gegenüber Behörden

Arbeitgeber müssen regelmäßig Daten melden:

  • Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt (monatlich)
  • Sozialversicherungsmeldungen an die Krankenkassen
  • Jahresmeldungen für die Rentenversicherung
  • Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

4. Mitarbeiterführung & Organisation

Erfolgreiches Personalmanagement bedeutet mehr als nur Zahlen:

  • Arbeitszeiten und Urlaube koordinieren
  • Kommunikation und Feedback
  • Motivation & Weiterentwicklung
  • Klare Prozesse und Aufgabenverteilung

Zufriedene Mitarbeiter = bessere Ergebnisse.


5. Dokumentationspflichten

Alles muss nachvollziehbar und prüfbar sein, z. B.:

  • Arbeitsverträge
  • Lohnabrechnungen
  • Stundenlisten (bei Minijobs oder Teilzeit)
  • Krankmeldungen
  • Urlaubsübersichten

Viele Unterlagen müssen mehrere Jahre aufbewahrt werden.


6. Besonderheiten bei Minijobs & Teilzeit

Nicht jeder Mitarbeiter ist gleich angestellt. Unterschiede gibt es bei:

  • Minijobs (520-Euro-Jobs)
  • Midijobs (Übergangsbereich)
  • Teilzeit / Vollzeit
  • Befristete Verträge
  • Werkverträge / Freelancer

Jede Form hat eigene Regelungen bei Steuern, Sozialversicherung und Kündigung.


7. Lohnbuchhaltung selbst machen oder outsourcen?

Optionen für Unternehmer: